22/05/2021
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Das Land NRW hat die Regeln der Bundesnotbremse für den HSK ab Freitag aufgehoben, da die Inzidenz seit fünf Tagen unter 100 liegt. Ab dann gelten die Regeln der Coronaschutzverordnung 🦠des Landes NRW.
Die Verordnung des Landes NRW gilt bis einschließlich 🗓 Freitag, 4. Juni. Es gelten weiterhin Maskenpflicht 😷 sowie Abstands- und Hygieneregeln ↔️. Die wichtigsten Neuerungen für uns (bei einer permanenten 7-Tage-Inzidenz unter 100) ab Freitag im Überblick:
🌓Es gibt keine Ausgangsbeschränkungen mehr.
👨👧👦Treffen sind mit Personen des eigenen Haushalts plus einer weiteren Person oder fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Laut Verordnung gilt: Kinder bis einschließlich 14 Jahren 👧🏼👶🏼, vollständig Geimpfte 💉und Genesene werden nicht mitgezählt.
👉🏻 Schnelltests zur Vorlage im Einzelhandel, bei Dienstleistern, in der Gastronomie etc. gelten ab sofort 48 statt 24 Stunden ⏰.
🎤Konzerte (sitzend) sind unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis möglich. Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen nach vorheriger Terminbuchung möglich.
💇🏼♀️Bei Friseuren besteht keine Testpflicht, wenn während des Termins die Masken durchgehend getragen wird.
🚴Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen. Für Kontaktsport unter freiem Himmel gelten die Kontaktbeschränkungen. Kontaktsport für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist zudem erlaubt ⚽️. Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen, sitzend).
🏊🏻♀️Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: z.B. Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten; Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen; Voraussetzung ist jeweils negatives Testergebnis ✅.
🍔Außengastronomie ist mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.
🛏Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig; Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis.
Ihr habt Fragen? Schreibt uns gerne in die Kommentare und wir beantworten sie euch.