28/06/2018
Die vorgefundene Installationssituation wird genau vermaßt und auf die Übereinstimmung und Montagefähigkeit mit der vorliegenden Küchenplanung abgestimmt oder dem Küchenplaner als Planungsvorgabe übergeben. Hierbei ist zu beachten, dass keinerlei Geräte, wie Kühlschrank, Backofen oder Geschirrspüler vor Anschlüssen eingeplant werden, so dass gewährleistet ist, dass die entsprechenden Vorschriften nach VOB etc. eingehalten werden und ein Sicherheitsrisiko, z.B. durch Wasserschaden, nicht gegeben ist. Eine millimetergenaue Anpassung der Einbauküche ist von Anbeginn der Planung nur dann möglich, wenn die exakten Maße dem Küchenplaner hierfür vorliegen. Dazu gehören auch, die genauen Tür- und Fenstermaße; insbesondere die Höhe der Fensterbank und der Fensterflügelunterkante.
Wenn die Fensterflügelunterkante (z.B. 89 cm) unter dem Maß der Arbeitshöhe (Oberkante Arbeitsplatte, z.B. 91 cm) liegt, lässt sich bei eingebauter Küche das Fenster nicht öffnen. Hierbei muß auch beachtet werden, dass die häufig vor dem Fenster montierte Spüle zwar mit der Fensterflügelunterkante harmonieren kann, das Fenster sich aber dennoch nicht öffnen lässt, weil es mit der in der Spüle montierten Mischbatterie kollidiert. Hierauf muß ein Küchenplaner hingewiesen werden, damit er es bei der Planung, z.B. durch Einsatz einer abklappbaren Mischbatterie berücksichtigen kann.