RSM Immobilienmakleralltag

RSM Immobilienmakleralltag Infos rund um die Immobilie, Alltag eines Maklers, Vermietung und Verkauf von Immobilien Mein Name ist Ulrike Meschonat. Und das bin ich gerne.

Ja, ich bin seit 2005 selbstständige Immobilienmaklerin! Vorher habe ich studiert und 12 Jahre als "Architektin" gearbeitet. Nun lade ich alle Interessierten ein, an meinem Alltag und meinen Erfahrungen teilzuhaben und mit mir in Interaktion zu treten. Quasi der Makler zum "Anschreiben", zum Fragen, zum Informieren und natürlich auch zum Anbringen konstruktiver Kritik. Denn Geschäfte macht man am

liebsten mit Menschen, die man kennt und mag. Apropos Geschäfte: Darüber erfahrt Ihr mehr unter www.rsm-immo.de. Viel Spaß beim Lesen! Eure Ulrike Meschonat

20/06/2015

Liebe "Fans",
Wie zu sehen ist, habe ich schon länger keinen Artikel mehr verfasst. Die Ereignisse haben sich in letzter Zeit überschlagen und ich bin zu dem Entschluss gelangt, dass ich zum 30.06.2015 meine über 10-jährige Tätigkeit als selbstständige Immobilienmaklerin aus persönlich Gründen beenden werde. Auch diese Seite wird dann nicht mehr aktualisiert werden.

Ich bedanke mich bei Allen für Ihr Interesse und wünsche Ihnen viel Erfolg, Glück, Gesundheit und Spaß mit/ an oder ohne Immobilie!

Alles Gute wünscht Ihnen Ihre
Ulrike Meschonat

Gerade hat Immoscout24 seine Anbieterbewertungen bekannt gegeben und wie auch im letzten Jahr sind wir wieder vorn mit d...
16/03/2015

Gerade hat Immoscout24 seine Anbieterbewertungen bekannt gegeben und wie auch im letzten Jahr sind wir wieder vorn mit dabei.
Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben, uns zu bewerten! Wir machen gerne weiter so und vielleicht werden wir auch noch ein bisschen besser...

25/12/2014

Der Weihnachtsabend ist vorbei, die zwei Feiertage schließen sich an und man hat aufgrund des unweihnachtlichen Wetters keinen zwingenden Grund, vor die Tür zu gehen...

Genießen Sie die Zeit, tun Sie Dinge, zu denen Sie in der letzten Zeit nicht gekommen sind und die Ihnen am Herzen liegen.

Ich wünsche allen einen fulminanten Start ins Neue Jahr und für 2015 viel Zuversicht, Gesundheit, Glück, Erfolg und ein rundherum schönes Jahr!

Ihre
Ulrike Meschonat

19/11/2014

Heute ein Thema, das ich weder Mietern noch Eigentümern wünsche:

INFO ABMAHNUNG

Wann wird abgemahnt?

Abmahnungen von Mietern an Vermieter erfolgen meist, weil die Wohnung Mängel aufweist oder weil sich die Mieter von dem Verhalten anderer Mitmieter gestört fühlen. Vermieter sprechen typischerweise Abmahnungen aus, weil die Wohnung vertragswidrig genutzt wird, vertragliche Pflichten und Vereinbarungen nicht eingehalten werden oder die Zahlungen von Miete und Betriebskosten unregelmäßig erfolgen oder ausbleiben.

Wie sieht eine rechtskräftige Abmahnung aus?

1. Die Formalien: Aus Beweisgründen sollten Sie stets eine Abmahnung schriftlich aussprechen. In der Überschrift steht das Wort "Abmahnung". Sie adressieren Ihre Abmahnung an den oder die (alle) richtigen Mieter oder Vermieter.

2. Abmahnungsgründe: Nehmen Sie detailliert sämtliche Gründe in Ihre Abmahnung auf. Wer hat wann und wo was gemacht?

3. Vertragsgemäßes Verhalten: Nun beschreiben Sie, welches Verhalten Sie von Ihrem Mieter/ Vermieter in Zukunft erwarten.

4. Kündigungsandrohung: Durch die Androhung einer Kündigung im Wiederholungsfall wird aus einer Ermahnung eine Abmahnung.

5. Fristsetzung: Soweit erforderlich, setzten Sie eine Frist, bis zu welchem Datum der Mieter/ Vermieter seine Vertragsverletzung zu beenden hat.

6. Zustellung: Stellen Sie jede Abmahnung beweissicher zu. Der Einwurf des Briefes durch einen Boten, der als Zeuge später aussagen kann, ist meistens die beste Möglichkeit.

Quelle: Verwaltertelegramm 19.11.2014

07/11/2014

INFO: Berechnung der Wohnfläche

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zur Berechnung der Wohnfläche. Am weitesten verbreitet – und bei öffentlich gefördertem Wohnraum auf jeden Fall rechtsverbindlich – ist die Berechnung laut Wohnflächenverordnung, gültig seit dem 1. Januar 2004. Sie gilt verpflichtend für alle jüngeren Gebäude, die nach dem 1. Januar 2004 gebaut wurden. Danach wird die Grundfläche voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zumindest zwei Meter hoch sind. Die Grundfläche wird nur zur Hälfte angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zwischen einem und zwei Meter hoch sind. Räume oder Raumteile, die weniger als ein Meter hoch sind, zählen bei der Wohnflächenberechnung überhaupt nicht mit.

Besonders kompliziert wird die korrekte Anrechnung der Wohnfläche von Balkon oder Terrasse. Grundsätzlich gilt für Balkone, Loggien und Dachterrassen, die in Neubauten ab dem 01.01.2004 vermietet werden, dass diese Flächen nur zu einem Viertel angerechnet werden, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. In älteren Gebäuden kann die Fläche in der Regel bis zur Hälfte eingerechnet werden. Das gilt in Ausnahmefällen übrigens auch für jüngere Immobilien, wenn Balkone, Loggien oder Dachterrassen besondere Merkmale zur Steigerung des Wohnwertes aufweisen.

Was gehört zur Wohnfläche?
Laut Wohnflächenverordnung gehören Wintergärten, Schwimmbad und nach allen Seiten geschlossene Räume zur Wohnfläche. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen ebenso – vorausgesetzt, sie gehören ausschließlich zur betreffenden Wohnung. Nicht zur Wohnfläche gehören Waschküchen und Trockenräume, Keller- und Heizungsräume, Abstell- und Kellerersatzräume, sofern sie außerhalb der Wohnung liegen. Auch Dachböden und Garagen sind bei der Ermittlung der Wohnfläche tabu.

Eine Toleranz von bis zu 10% zur tatsächlichen Wohnfläche ist übrigens auch vor Gericht akzeptabel. Das heißt, ist eine Wohnung tatsächlich 55m² groß und im Vertrag stehen 60m², ist dies noch kein Mangel. Mündliche oder Angaben aus einem Exposé sind übrigens nicht rechtsverbindlich. Allerdings kann man von einem guten Makler schon erwarten, dass er die Angaben des Eigentümers auf deren Richtigkeit überprüft.

Die Arbeit geht so dahin, bis, ja bis Anfang dieser Woche wieder einmal klar wurde, dass Wolfratshausen doch ab und zu z...
23/10/2014

Die Arbeit geht so dahin, bis, ja bis Anfang dieser Woche wieder einmal klar wurde, dass Wolfratshausen doch ab und zu zum Nabel der Fernsehwelt wird... Direkt vor dem Schaufenster spielen sich spannende Szenen ab.
Wie so oft dreht das Team um "Hubert und Staller", der Vorabendkrimiserie vom ARD, nun hier.

31/07/2014

Mieterproblem ABLÖSE:
Aktueller Fall: Ein Mieter hat sich in eine Nische des Schlafzimmers in die Dachschräge vom Schreiner einen Einbauschrank fertigen lassen. Er hat lange glücklich in der Wohnung gelebt und zieht nun nach vielen Jahren aus. Für den Schrank, der nach eigenen ca. 10 Jahre alt ist und neu ca. 7.000 Euro gekostet hat, möchte er jetzt mindestens die Hälfte als Ablöse erzielen.

Wie würden Sie als neuer Mietinteressent darauf reagieren?

Meine Erfahrung zeigt, dass Ablösen in einer Höhe über 1.500-2.000 Euro generell nur sehr selten und schwer zu erzielen sind.
Und: der Altmieter hat natürlich selten schlechte Karten. Die Nachfrage nach dem Schrank ist gering, er kann ihn sonst nirgendwo anbieten und wenn er ihn ausbauen muss, ist er nur noch ein Haufen Altholz.

Deshalb mein Rat: Wenn Sie etwas in eine Mietwohnung einbauen lassen, dann tun Sie das bitte nur, weil Sie sich daran erfreuen. Oder vereinbaren Sie mit dem Vermieter bei Einbau eine Ablöse zum Restwert durch ihn bei Auszug. Es kann aber gut sein, dass es dem Vermieter egal ist, ob ein Schrank/ eine EBK oder Sonstiges drin oder nicht drin ist. Also tun Sie es nur für sich selbst und erwarten Sie nicht, dass Ihr Nachfolger den Wert genauso hoch einschätzt, wie Sie.

In meinem Fall haben Mietinteressenten gerade mal 500 Euro geboten und jetzt ist der Schrankbesitzer natürlich enttäuscht und will ihn ganz ausbauen. Gekränkter Stolz - schade! Ich denke bei 800- 1.000 Euro Ablöse hätten sich die Beiden einigen können...

24/04/2014

Hier eine interessante Nachricht aus den Verbandsnachrichten des bvfi (Bundesverband für die Immobilienwirtschaft):

"... Mietpreisbremse - Mietpreisexplosion - 50 und mehr Interessenten vor den Wohnungen - und und und. Negative Stories ohne Ende. Und die Presse verbreitet weiter nicht bewiesene Meinungen. Zu allem Unglück lassen sich auch noch Politiker davon beeinflussen.

Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IWF) teilt mit, dass die Nettokaltmieten in Deutschland in den vergangenen zwei Jahrzehnten preisbereinigt gesunken sind. Nur in einigen Städten seien stark ansteigende Preise zu beobachten.

Die Berechnungen zeigen, dass der Anstieg der Mieten bei bestehenden Verträgen in den vergangenen Jahren in Wahrheit deutlich niedriger ausfiel als weithin angenommen, insbesondere wenn man die Inflation heraus rechnet.

Während die Nettokaltmieten bundesweit von 2000 bis 2012 nur um 16% gestiegen sind, haben sich im gleichen Zeitraum die durchschnittlichen Nettolöhne um 20,1 % und der Verbraucherpreisindex um 21,5 % erhöht. Die Beobachtungen bestätigen, dass der größte Preistreiber der Wohnkosten weiterhin die Energiekosten sind. Die Verbraucherpreise für Gas, Heizöl und anderer Haushaltsenergie sind seit dem Jahr 2001 um 117 % gestiegen.
(Quelle: Liegenschaft aktuell 2/2014)"

Zu leugnen ist nicht, dass die Kaltmieten seit 2012 sicherlich um Einiges gestiegen sind. Tatsache ist aber auch, dass die Einkommen dieser Gesamtpreisentwicklung nicht stand halten. Das heißt wir alle zahlen inzwischen bedeutend mehr fürs Wohnen, als noch vor z. B. zehn Jahren. Und dazu kommen die extrem gestiegenen Energiekosten.

Wenn es früher als goldene Faustregel galt, maximal ein Drittel des Einkommens fürs Wohnen auszugeben, bewegen wir uns inzwischen bei bis zu der Hälfte des Verdienstes. Darunter haben gerade Familien zu leiden und ich halte diese Entwicklung für ziemlich bedenklich.

18/03/2014

Wissen Sie, was "HOMESTAGING" bedeutet?
Die direkte Übersetzung hat schon viel Wahres: das Zuhause zur "Bühne" machen. Sobald etwas verkauft oder vermietet werden soll ist es ratsam, sich mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen. Wenn Besuch kommt räumen Sie doch auch vorher auf, damit die Räume einen ordentlichen Eindruck machen, oder?
Vor ca. 10 Jahren kam dieser Trend aus Amerika zu uns herübergeschwappt, wo er schon seit mehreren Jahrzehnten zum guten Ton gehört.

Wer macht sowas?
Unter dem Stichwort "homestaging" gibt es eine immer größer werdende Anzahl von entsprechenden Agenturen. Es gibt auch einen Bundesverband, den DGHR. Schauen Sie sich die Homepages der Anbieter gut an, denn die Leistung sollte auch Ihrem Geschmack entsprechen. Und der Sympathiefaktor ist nicht zu unterschätzen!

Was kann ich erwarten?
Homestager haben ein geschultes Auge. Egal ob noch eingerichtet oder leer: sie wissen, wie und womit man eine Immobilie aufwerten oder optimieren kann. Das kann auch dazu führen, dass sie "zu volle" Wohnungen erstmal ausräumen. Leere Immobilien werden mit Möbeln und Accessoires exemplarisch ausgestattet. Diese Gegenstände befinden sich zum Teil im Eigentum der Homestager oder sie mieten sie für eine bestimmte Zeit an. Es entsteht ein Illusion die weit über das bloße Besichtigen der Räume hinaus geht. Und die ist unbezahlbar!

Was kostet ein Homestaging?
Das ist Verhandlungssache, aber denken Sie daran, dass Homestager mit Wenig viel schaffen. Ich kann das nicht, obwohl ich von mir denke, dass ich mein Zuhause optimal eingerichtet habe. Deshalb sollten Sie als grobe Richtlinie mit zwei Monatmieten oder einem Prozent des Kaufpreises rechnen - je nach vereinbartem Umfang.

Bringt das was?
Von mir ein eindeutiges JA. Rohdiamanten sind auch wertvoll und ich weiß, wie sie mal aussehen könnten, aber eine Augenweide werden Sie erst, wenn sie geschliffen sind. Genauso ist es mit Immobilien. Sie glauben nicht, was Profis aus Ihrer Immobilie alles herausholen können!
Und deshalb bin ich der Überzeugung, dass Sie mit einem Homestaging auch den Preis positiv beeinflussen können - und damit holen Sie die Kosten des Stagings locker wieder herein.

Übrigens: Homestager bieten auch Stylings für Ihr Zuhause an, auch ohne Verkauf oder Vermietung...

Besondere Services:Zur Zeit vermiete ich eine große Landhausvilla in Grünwald mit entsprechend ansprechendem Wohnambient...
13/02/2014

Besondere Services:

Zur Zeit vermiete ich eine große Landhausvilla in Grünwald mit entsprechend ansprechendem Wohnambiente, Platzangebot und auch einer anspruchsvollen Miete. Da sollte man als Makler schon mal tiefer in die Trickkiste greifen und den anspruchsvollen Mietern einen entsprechenden Service bieten.

Die Villa befindet sich am Ende einer umfangreichen Modernisierung. Das heißt aber auch, dass ich mit den Kunden stellenweise in einer Baustelle besichtige. Damit sich Interessenten nun aber trotzdem vorstellen können, wie schön das Wohnen hier sein kann, habe ich kurzerhand eine Küchenskizze gezeichnet - ein spezieller Service, den ich aufgrund meiner Ausbildung anbieten kann.

Ich glaube, dass man sich hier vorstellen kann, gern zu wohnen. Was meinen Sie?

16/01/2014

Heutiges Mietthema: EINBAUKÜCHE REIN ODER NICHT?

Schwere Frage! Generell gilt Folgendes:
Je kleiner die Wohnung, desto wichtiger die Einbauküche.

Denn je kleiner die Wohnung, desto schneller ziehen Mieter wieder um/aus. Und wer nicht lange irgendwo wohnt, kauft nicht extra für eine Wohnung eine Kücheneinrichtung. Verständlich!

Der Küchenkauf wird hier relativiert durch die im Vergleich mit größeren Wohnungen höheren Quadratmeter-Preise.

Je größer eine Wohnung wird, wird die Entscheidung für oder gegen eine EBK schwieriger. Hier ziehen mehr Familien oder gefestigte Paare ein, die auch länger in/mit der Wohnung planen.

Ein Teil dieser Mieter möchte gern eine eingebaute Küche, da die Kosten für eine eigene Küche relativ hoch sind und bei Auszug immer die Frage ist, ob sie nochmal verwendbar sein wird.

Ein anderer Teil möchte sich aber eine Küche gern selbst kaufen, da sie nicht auf eine gebrauchte Ausstattung von unbekannten Vormietern zurückgreifen möchte.

Und die dritte Fraktion hat eh schon eine eigene Küche, die sie gern weiterverwenden möchten.

So, und wie entscheidet man sich dann richtig?

Meine Empfehlung:
1-2-Zimmer-Wohnungen: Einbauküche vor der Vermietung kaufen und den Mietern zur Nutzung überlassen.

Bei größeren Wohnungen können Vermieter selbst entscheiden, welcher Weg für sie der Beste ist. Allerdings sollte ihre Entscheidung dann auch Einfluss auf die Höhe der verlangten Miete haben.

Grundsätzlich ist eine vorhandene Einbauküche seltener ein Grund, eine Wohnung nicht zu mieten, als eine fehlende Küchenzeile.

31/12/2013

Allen einen wundervollen Rutsch und Start in ein fulminantes, gesundes und erfolgreiches 2014! Prosit Neujahr!!!

Adresse

Obermarkt 34
Wolfratshausen
82515

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 20:00
Dienstag 08:00 - 20:00
Mittwoch 08:00 - 20:00
Donnerstag 08:00 - 20:00
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Samstag 08:00 - 20:00

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