03/01/2020
WICHTIGE NEUIGKEITEN 2020 / ÄNDERUNG FÖRDERPROGRAMME KFW UND BAFA:
Ehochdrei wünscht allen Kunden, Freunden und Bekannten einen gesunden Start in das neue Jahrzehnt!!
Gleich zu Beginn des Jahres gibt es einschneidende Veränderungen in der Förderlandschaft, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten zum 01.01.2020 bei der KfW-Bank Produktänderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie auf Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung:
- Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert. Somit entfällt in den Programmen 152/430 die Förderung für Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Maßnahmenpakete Heizungspaket und Lüftungspaket
- Ab 01.01.2020 werden bei der Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 151/430) Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
- Ab dem 01.01.2020 darf bei der Bilanzierung zum KfW-Effizienzhaus im Neubaubereich keine Heizungsanlage mit dem Energieträger Öl mehr berücksichtigt werden. Ein mit dieser Anlagentechnik bilanzierte Gebäude ist nicht mehr förderfähig
- die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Bereich der Heizungsförderung werden ab dem 01.01.2020 fast ausschließlich von der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Hier liegt gemäß der gesetzlich festgelegten Klimaziele die Priorität eindeutig auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.
- In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- In bestehenden Gebäuden, d.h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
- EE-Hybridheizungen bis zu 35%
- Gas-Hybridheizungen bis zu 30%
- „Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen bis zu 20%
- Solarkollektoranlagen bis zu 30%
- Biomasseanlage bis zu 35%
- Wärmepumpenanlagen bis zu 35%
- bei Austausch einer Ölheizung gegen eine vorstehende Heiztechnik bis zu 45% (Austauschprämie)
Förderfähig sind sämtlich direkten und indirekten Bruttopreise für Liefer- und Montageleistungen inklusive erfoderlicher Neben- und Planungsleistungen.
Insgesamt betrachtet sicherlich ein guter finanzieller Anreiz, bei der anstehenden Gebäudesanierung eine höherwertige Heiztechnik zu berücksichtigen und damit einen guten Beitrag zur Energieeinsparung und Emissionsbegrenzung zu leisten.
Nähere Informationen bekommen Sie selbstverständlich gern bei mir und unter den nachstehenden links:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/
Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten zum 01.01.2020 Produktänderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie auf Einzelmaßna...