Ehochdrei

Ehochdrei Planung und Begleitung energetischer Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen, Durchführung von Energieberatungen sowie Ausstellen von Energieausweisen,

Mit meinem Unternehmen EHOCHDREI biete ich meinen Kunden kompetente Planungs- und Dienstleistungen im Themenbereich "Energieeffizienz für Neubau und Bestand" an. Diese setzen sich im Wesentlichen aus 3 Kernbereichen zusammen:

• die Planung und Begleitung förderfähiger energieeffizienter Sanierungs- und Neubau-maßnahmen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Wir

tschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank);

• die Durchführung von förderfähigen Energiesparberatungen (die sogenannte Vor-
Ort-Beratung) gemäß den Richtlinien des BAFA sowie

• die Ausstellung von verbrauchs- bzw. bedarfsorientierten Energieausweisen für
Wohngebäude und Nichtwohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Gerne biete ich Ihnen ebenso klassische Planungs-, Bauüberwachungs- und Beratungsleistungen gemäß den entsprechenden Leistungsbildern der Honorar-ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an. Thematischer Background:

Es ist unumstößlich, dass der sogenannte Klimawandel in Form der globalen Erwärmung eine der größten bisher dagewesenen Herausforderungen für die Menschheit darstellt. Der Treibhauseffekt, nachweislich verursacht durch massiven Ausstoß von Treibhausgasen bei der Verbrennung fossiler Energieträger, ist zum größten Teil dafür verantwortlich, dass die durchschnittliche Erdtemperatur weiter ansteigen wird und den weltweiten Anstieg der Meeresspiegel mit sich zieht… weitreichende Folgen für unsere Umwelt und die gesamte Menschheit sind vor-programmiert. Zudem sind die natürlichen Ressourcen in Form fossiler Energieträger wie bspw. Erdöl oder Erdgas nur noch begrenzt vorhanden: Hochrechnungen besagen, dass die welt-weiten Kohle-, Erdöl- und Erdgasvorkommen innerhalb der kommenden 200 Jahre verbraucht sein werden. Daher ist es von extrem wichtiger Bedeutung, alternative Energien aus regenerativen Energieträgern wie beispielsweise Sonne, Wind oder
Erdwärme zu fördern. Diese Problematik ist in den letzten Jahren seitens der Judikative erkannt und mit Einführung des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG), des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und nicht zuletzt durch die Energieeinsparverordnung formuliert worden. Mit meiner Tätigkeit möchte ich Sie als meinen Kunden "energetisch sensibilisieren". Dabei möchte ich Ihnen in Form kompetenter Betreuung Mittel und Wege aufzeigen, dass sich in fast jeder Immobilie Einsparpotentiale befinden und diese sich unter anderem über Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln nicht nur energetisch sondern auch wirtschaftlich effektiv umsetzen lassen. Die in ihrer neuesten Fassung seit dem 01.Mai 2014 gültige Energieeinspar-verordnung beinhaltet umfangreiche Verschärfungen der energetischen An-forderungen im Neubau als auch im Bestand. Als gesetzliche Verordnung bildet sie
für jeden verantwortungsbewussten Immobilienbesitzer die nötige Entscheidungs- grundlage, Handlungsbedarf zu erkennen und die notwendigen Sanierungsmaß-
nahmen einzuleiten. Nutzen Sie die derzeit von der BAFA und von der KfW-Bank angebotenen Förderleistungen, um Ihrer Immobilie neben den spürbaren Einsparungen bei den Energiekosten einen deutlichen Wertzuwachs zu verleihen und kontaktieren Sie mich
gerne für ein Beratungsgespräch. Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. Patrick Wulf (Inhaber EHOCHDREI)

Ich kann allen Kunden nur empfehlen, sich zeitnah Gedanken über die zukünftige Heiztechnik zu machen und sich Fördermitt...
28/11/2024

Ich kann allen Kunden nur empfehlen, sich zeitnah Gedanken über die zukünftige Heiztechnik zu machen und sich Fördermittel zu sichern! Was die CDU vor hat, wird bach hinten losgehen…

Bei einer Veranstaltung der Wärmepumpen-Branche bekräftigt Unions-Fraktionsvize Jens Spahn, dass seine Partei das Heizgesetz zurücknehmen und die Heizungsförderung stark reduzieren will. Statt allein auf Wärmepumpen zu setzen, plädiert er für „grünes Öl“. In der Branche sorgt das für e...

17/07/2023

Liebe Kunden…
aufgrund der nachwievor sehr hohen Projektdichte kann ich als Einzelkämpfer nicht immer in Echtzeit reagieren und sämtliche telefonische Anfragen bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis und schreiben mir eine Email mit Ihrem Anliegen, welche ich schnellstmöglich bearbeiten werde.

Ich wünsche eine erholsame Urlaubszeit!

Liebe Kunden,es ist wichtig, dass zur Bewertung der Sachlage rund um das Thema Wärmepumpe wissenschaftliche Daten und Fa...
20/05/2023

Liebe Kunden,

es ist wichtig, dass zur Bewertung der Sachlage rund um das Thema Wärmepumpe wissenschaftliche Daten und Fakten herangezogen werden. In der Medienwelt gibt es leider eine Menge Quellen, die die Situation verzerren oder auch sogar aufgrund eigener Interessen gezielt verzerren wollen!

Im nachfolgenden Link sind die wesentlichen Argumente FÜR einen Tausch der alten Heizungsanlage zur Wärmepumpentechnik verständlich aufgeführt. Eine fundierte Fachplanung (detaillierte Heizlastermittlung mit Dimensionierung des Wärmeerzeugers inklusive hydraulischem Abgleich) verbessert die Effizienz der Technik enorm! Hier begleite ich Sie gern bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.

https://www.volksverpetzer.de/faktencheck/fakten-waermepumpen-bild-vertuschen/?fbclid=IwAR2Sd-Nl4iPqCwJdqIo59QNdF9swUKapDtaoPqCkMIrsdqr1YpnhmJUHP9o_aem_th_AVvrszPyK5EnETkIm15cLRYqENWsnXjplrRj9onpPlAeWIoF3oOJXeOS6qCm8I6DfEU

Du wirst seit Monaten mit lauter Unfug und Märchen wie ein erfundenes "Heizverbot" über Wärmepumpen beschallt. Wir haben 8 Fakten gesammelt, von der BILD & Co nicht wollen, dass du sie kennst.

Sehr schade…
22/04/2023

Sehr schade…

Es steht fest: die Nitrosamin-Belastung in den Restgebäuden der Conti neben der Wasserstadt-Limmer sind offensichtlich nicht zu beherrschen.

24/12/2022

Frohes Fest 🎄🎅🏻 …ein turbulentes Jahr 2022 neigt sich dem Ende…da wurde es Zeit, die viele Arbeit nun etwas ruhen zu lassen und neue Kräfte für das kommende Jahr zu mobilisieren!

Ehochdrei wünscht allen Kunden besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage!

Ich sage jetzt schon mal DANKE für ein tolles Jahr 2022 🙏🏼 und freue mich auf spannende Projekte im in 2023!

Ab dem 09.01.2023 stehe ich Ihnen gern wieder zur Verfügung!

Wichtige Info für PV-Interessenten!
08/12/2022

Wichtige Info für PV-Interessenten!

Am 02.12.2022 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Es vereinfacht den steuerlichen und bürokratischen Aufwand bei der Anschaffung und dem Betrieb von kleineren PV-Anlagen. So entfällt für Kauf und Installation einer Anlage bis 30 kWp die Umsatzsteuer - Erträge von kleiner...

04/11/2021

WICHTIGE INFO:

Liebe Kunden….mit Neuformierung der deutschen Bundesregierung ergeben sich auch Neuerungen im Fördersektor „Energieeffizient Bauen und Sanieren“:

Mit Datum 01.02.2022 entfällt im Bereich Neubaubereich die beliebte KfW55 und KfW55 EE Förderung, da die Fördereffizienz (CO2-Einsparung je Fördereuro) bei der energetischen Sanierung von Altbaubeständen wesentlich höher ist und sich der KfW55-Standard im Neubau trotz Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben durchaus als Neubaustandard durchgesetzt hat. Dem Grundsatz größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung folgend, sollen mithin vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden, die möglichst hohe CO2-Einsparungen generieren.

Bis zum 31.01.2022 können jedoch noch Anträge gestellt werden. Die maximale Vorhabensdauer beträgt 30 Monate…also sichern Sie sich bis zum 31.01.2022 die bestehenden Konditionen für das KfW55 Niveau Ihres Neubauvorhabens auch wenn der Baustart nicht sofort erfolgt. Lediglich die Projektadresse muss festgelegt sein.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Dipl.-Ing. Patrick Wulf / Inhaber Ehochdrei

09/09/2021

Wichtige Info:

Seit dem 07.09.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von einem Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher über die NBank NICHT mehr möglich! Das Programm ist geschlossen und es werden keine Anträge mehr angenommen, da die Fördermittel ausgeschöpft sind!

Da kann man nur hoffen, dass das Land Niedersachsen entsprechend schnell reagiert und diesem Programm, welches sich zurecht reger Nachfrage erfreut, wieder neue Mittel zur Seite stellt!

https://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/Photovoltaik-(PV)-Batteriespeicher-für-Privathaushalte/index.jsp

Liebe Kunden und Freunde....ein neues Jahr ist angebrochen und in diesem Zuge möchte ich Sie auf die aktuellen Änderunge...
06/01/2021

Liebe Kunden und Freunde....
ein neues Jahr ist angebrochen und in diesem Zuge möchte ich Sie auf die aktuellen Änderungen in der Fördermittellandschaft rund um das Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren informieren:

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich...darunter das CO2-Gebäudesanierungs-programm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Die Antragstellung der Kreditvarianten im Bereich Sanierung zum Effizienzhaus oder Neubau Effizienzhaus geschieht bis zum vorstehenden Zeitpunkt über die KfW. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW. Somit vereinfacht sich gerade bei Effizienzhausneubauten (unter annähernder Beibehaltung des derzeitigen Zinsniveaus) die Finanzierungsplanung für das Projekt.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:

- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung

Anbei die aktuellen Fördersätze zu Info. Bei Fragen rund um das Thema stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dipl.-Ing. Patrick Wulf

Guten Morgen liebe Kunden,hier ein interessanter Beitrag der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, der sehr ans...
06/02/2020

Guten Morgen liebe Kunden,

hier ein interessanter Beitrag der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, der sehr anschaulich die Vorteile der aktualisierten Förderung der Bafa am Beispiel eines Heizungstauschs visualisiert. Man muß trotzdem bedenken, dass die Förderung der Bafa NICHT bei einer Austauschverpflichtung gemäß §10 EnEV des auszutauschenden Kessels ausgezahlt wird! Austauschverpflichtung heißt, der Kessel ist älter als Baujahr 1990. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, die einen Hauseigentümer von der Austauschpflicht befreien: a) der Eigentümer bewohnt mindestens 1 WE des Gebäudes in dem sich der auszutauschende Kessel befindet trotz Baujahr älter als 1990 seit mindestens 2002 oder länger; b) der auszutauschende Kessel ist trotz Baujahr älter als 2002 ein Niedertemperaturkessel mit einer Anpassung der Vorlauftemperatur in Abhängigkeit der Außentemperatur.
Weitere Informationen zu den neuen Förderprogrammen bekommen Sie selbstverständlich gern von mir.

30.01.2020: Über die aktuellen Änderungen in den Förderprogrammen des Bundes für energetische Sanierung haben wir bereits berichtet, unseren Überblick über die Neuregelungen finden Sie hier. Um die Änderungen im Bereich des klimafreundlichen Heizens noch verständlicher zu machen, haben wir u...

Liebe Kunden und Bauherrn....Als Antwort auf die neuen Maßstäbe, die im Rahmen des am 18.12.2019 in Kraft getretenen Kli...
08/01/2020

Liebe Kunden und Bauherrn....

Als Antwort auf die neuen Maßstäbe, die im Rahmen des am 18.12.2019 in Kraft getretenen Klimaschutzpakets für die Fördermittellandschaft gesetzt wurden, hat die KfW die Fördermittel zum Vorteil der Fördermittelempfänger angepasst:

- im Bereich der Sanierung (Programme 151,152,430) können nun zwischen 20 und 40% Investitions- bzw. Tilgungszuschüsse erlangt werden (bis max. 48.000 Euro/WE bei max. 120.000 Euro anrechenbaren Kosten/WE)

- im Neubaubereich (Programm 153) können je nach gewünschtem Standard zwischen 15 und 25% Tilgungszuschüsse erzielt werden (bis max.30.000 Euro/WE bei max. 120.000 Euro anrechenbaren Kosten/Kreditvolumen

Vor allem, wenn Sie planen, einen Neubau zu realisieren, ist die Planung statt nach EnEV auf wenigstens KfW55-Niveau nun vor allem aus wirtschaftlicher Hinsicht äußerst attraktiv geworden. Aufgrund des ErneuerbareEnergienWärmeGesetzes ist eine Anlagentechnik mit entsprechendem erneuerbaren Anteil auch im Standard-Neubaubereich mittlerweile ein Pflichtprogramm. Somit bleiben bei den meisten Gebäudemodellen die Mehrkosten zur Einhaltung des Effizienzhausniveaus55 als Mindestlösung überschaubar. Durch die aktuellen Konditionen wird in den meisten Fällen die Finanzierung mit Umsetzung eines KfW-Effizienhausniveaus aufgrund der hohen Tilgungszuschüsse gegenüber der Standardfinanzierung der Hausbank wesentlich günstiger ausfallen.

Gerne berate ich Sie diesbezüglich und entwickle mit Ihnen gemeinsam ein entsprechend wirtschaftliches Konzept.

Nähere Informationen unter nachstehendem link:

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.

WICHTIGE NEUIGKEITEN 2020 / ÄNDERUNG FÖRDERPROGRAMME KFW UND BAFA:Ehochdrei wünscht allen Kunden, Freunden und Bekannten...
03/01/2020

WICHTIGE NEUIGKEITEN 2020 / ÄNDERUNG FÖRDERPROGRAMME KFW UND BAFA:

Ehochdrei wünscht allen Kunden, Freunden und Bekannten einen gesunden Start in das neue Jahrzehnt!!

Gleich zu Beginn des Jahres gibt es einschneidende Veränderungen in der Förderlandschaft, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbind­liche Klima­ziele auf den Weg gebracht. Daher treten zum 01.01.2020 bei der KfW-Bank Produkt­änderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienz­haus für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude sowie auf Einzel­maßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung:

- Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaß­nahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle) übernommen. Nah- und Fern­wärme sowie die Optimierung der Heizungs­anlage werden weiterhin von der KfW gefördert. Somit entfällt in den Programmen 152/430 die Förderung für Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Maßnahmenpakete Heizungspaket und Lüftungspaket

- Ab 01.01.2020 werden bei der Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 151/430) Wärmeerzeuger auf Basis des Energie­trägers Öl (z. B. Öl-Brennwert­kessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärme­erzeuger weiterhin berücksichtigt werden.

- Ab dem 01.01.2020 darf bei der Bilanzierung zum KfW-Effizienzhaus im Neubaubereich keine Heizungsanlage mit dem Energieträger Öl mehr berücksichtigt werden. Ein mit dieser Anlagentechnik bilanzierte Gebäude ist nicht mehr förderfähig

- die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Bereich der Heizungsförderung werden ab dem 01.01.2020 fast ausschließlich von der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Hier liegt gemäß der gesetzlich festgelegten Klimaziele die Priorität eindeutig auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.

- In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

- In bestehenden Gebäuden, d.h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:

- EE-Hybridheizungen bis zu 35%
- Gas-Hybridheizungen bis zu 30%
- „Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen bis zu 20%
- Solarkollektoranlagen bis zu 30%
- Biomasseanlage bis zu 35%
- Wärmepumpenanlagen bis zu 35%
- bei Austausch einer Ölheizung gegen eine vorstehende Heiztechnik bis zu 45% (Austauschprämie)

Förderfähig sind sämtlich direkten und indirekten Bruttopreise für Liefer- und Montageleistungen inklusive erfoderlicher Neben- und Planungsleistungen.

Insgesamt betrachtet sicherlich ein guter finanzieller Anreiz, bei der anstehenden Gebäudesanierung eine höherwertige Heiztechnik zu berücksichtigen und damit einen guten Beitrag zur Energieeinsparung und Emissionsbegrenzung zu leisten.

Nähere Informationen bekommen Sie selbstverständlich gern bei mir und unter den nachstehenden links:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbind­liche Klima­ziele auf den Weg gebracht. Daher treten zum 01.01.2020 Produkt­änderungen in Kraft. Diese beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienz­haus für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude sowie auf Einzel­maßna...

Adresse

Stiftsstraße 9a
Wunstorf
31515

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Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
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Freitag 09:00 - 17:00

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