DS Consulting GmbH & Co. KG

DS Consulting GmbH & Co. KG Sanierungs- & Restrukturierungsgesellschaft, Bewertung von bebauten & unbebauten Grundstücken. Der Geschäftsführer der Fa. B. zurückgreifen können.

DS Consulting KG, Herr Daniel Schuler, gründete 2004 die Firma DS Consulting als Einzelfirma, welche er auch bis zum Jahr 2010 führte. 2010 entschied sich Herr Schuler aufgrund steigender Auftragslage und dadurch bedingter Expansionsmöglichkeiten zur Schließung der Einzelfirma und die Firma DS Consulting KG wurde gegründet.

15 Jahre Erfahrung im Bereich des Immobilienhandels, Sachverständigenwese

ns, sowie in der Projektentwicklung und Weiterentwicklung stehen für Kompetenz, Erfahrung, Vertrauenswürdigkeit in der Branche der Insolvenz- und Immobilienverwertung. Fundamentiert wird dies durch die Ausbildung und Weiterbildung aller im Unternehmen tätigen Personen. Die Firma DS Consulting KG hat sich speziell im Saarland sowie im angrenzenden Saarpfalz-Kreis bis hin zur nördlichen Pfalz und neuerdings auch im Raum Karlsruhe einen guten und gerne gesehenen Namen bei zahlreichen Kreditinstituten und Insolvenzverwaltern gemacht. Auch eine Vielzahl privater und institutioneller Auftraggeber konnten zufriedenstellend die letzten Jahre bedient werden. Zu keiner Zeit haben wir es versäumt, unser persönliches Netzwerk in der Form zu erweitern, dass wir heute in jeglichen Bereichen die notwendig sind, auf erfahrene Partner (was mit eigenen Mitarbeitern nicht erledigt werden kann; wie z. Spezialaufträge, Schwermaschinen-Sicherstellung usw.) Die Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einigen unserer Insolvenzverwalter-Partnern geht so weit, dass das vollständige Bewertungs- und Verwertungswesen, Sicherstellungen, Abwicklung von Aus- und Absonderungsrechten, Inbesitznahmen, Interimsgeschäftsführer-Tätigkeiten, Berichtswesen usw. , vollständig in unsere Hand und somit in unsere Verantwortung gelegt werden. Zahlreiche Referenzen können auf Wunsch natürlich dargelegt werden.

14/01/2025

Steigende Mieten erhöhen das Armutsrisiko deutlich, weil Einkommen und Renten nicht mit der langfristigen Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt ...

14/04/2020

Info: Gesetz zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Der Bundestag hat am 25.03.2020 das „Gesetz zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ rückwirkend zum 01.März 2020 beschlossen. Die Pflicht eine Insolvenzreife nach §15a InsO durch einen Insolvenzantrag zu stellen, ist somit bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, wobei der Gesetzgeber die Möglichkeit offenhält, diese Verordnung bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Diese Verlängerungsmöglichkeit ist nicht an die Länge der medizinischen Krise geknüpft, sondern legt eine fortdauernde Nachfrage nach verfügbaren öffentlichen Hilfen, weiter andauernde Finanzierungsschwierigkeiten oder „sonstige Umstände“ zu Grunde.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erläutert hierzu auf der Webseite des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), dass hierdurch den Unternehmen, welche durch die COVID-19-Pandemie in Bedrängnis geraten, die „nötige Luft“ geschaffen werden solle, um „staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben“.
Zwingende Voraussetzungen bei dieser Regelung sind vor allem:
1. dass die Probleme auf der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie beruhen und
2. Aussichten auf Beseitigung der Zahlungsprobleme bestehen.
Die vorgesehenen Maßnahmen beschreibt die Webseite des BMJV wie folgt:
„Das Gesetz sieht im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen vor:
1. Die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Zudem soll erforderlich sein, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Antragspflichtige Unternehmen sollen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden.
2. Geschäftsleiter haften während der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nur eingeschränkt für Zahlungen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens vornehmen.
3. Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an von der COVID19-Pandemie betroffene Unternehmen gewährte neue Kredite sind nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung anzusehen.
4. Während der Aussetzung erfolgende Leistungen an Vertragspartner sind nur eingeschränkt anfechtbar.
5. Die Möglichkeit von Gläubigern, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren zu erzwingen, werden für drei Monate eingeschränkt.
Durch die Maßnahmen soll den von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen Zeit für die Sanierung gegeben werden.“

Um die Geschäftsleiter nicht schon aus Eigenschutz zum Insolvenzantrag zu zwingen, haften diese in dieser Zeit nur eingeschränkt. Zusätzlich wurden staatliche Hilfen geschaffen damit die betroffenen Unternehmen operativ im Geschäft bleiben können. Auch sind die in diesem Zeitraum eventuell gewährten Kredite an betroffene Unternehmen nicht als sittenwidrige Beiträge zur Insolvenzverschleppung (§§ 138, 826 BGB) zu sehen und die, während der Aussetzung erfolgten Leistungen an Vertragspartner sind nur eingeschränkt anfechtbar. Somit müssen Kreditgeber, die in der aktuellen Situation Kredite gewähren, nur dann mit Folgen rechnen, wenn das betroffene Unternehmen die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt.
Die Möglichkeit von Gläubigern, nach §14 InsO, ein Verfahren durch einen Insolvenzantrag zu erzwingen werden ebenfalls für drei Monate eingeschränkt, um den betroffenen Unternehmen Zeit für eine Sanierung zu verschaffen.
Vertragsabwicklungen, die anderes erfolgen als zunächst geschuldet („inkongruente Deckung“) unterliegen für gewöhnlich besonderen Anfechtungsrisiken. Sie führen insbesondere zu einem Verlust des Bargeschäftsprivileg nach § 142 InsO. Das Nothilfegesetz erklärt solche Handlungen mit einer Einschränkung für nicht anfechtbar: Der Gläubiger darf nicht gewusst haben, dass die Sanierungs- und Finanzierungsbemühungen nicht zur Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit geeignet gewesen sind. Ausdrücklich von der Anfechtbarkeit ausgenommen sind somit Leistungen an Erfüllungs statt oder erfüllungshalber, Zahlungen durch einen Dritten auf Anweisung des Schuldners, die Bestellung einer anderen als der ursprünglich vereinbarten Sicherheit, wenn diese nicht werthaltiger ist, die Verkürzung von Zahlungszielen und die Gewährleistung von Zahlungserleichterungen.
Spätere Abgrenzungsfragen werden ausgeschlossen, in dem der Gesetzgeber diese Finanzierungserleichterungen auch Unternehmen zukommen lässt die aktuell noch nicht in der Krise sind.
Somit hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, eine unnötige Flut aus Insolvenzanträgen zu vermeiden, oder zumindest einzuschränken. Geschäftsleiter sind nicht mehr gezwungen, vorsorglich Insolvenzanträge zu stellen, um persönliche Haftung zu vermeiden. Finanzierungspartner werden ermutigt, Liquiditätshilfe zu leisten, ohne spätere Nachteile zu befürchten.
Bei Rückfragen zu eventuellen, vorbeugenden Maßnahmen können Sie sich auch gerne an uns wenden.

Coronavirus-Liveticker. +++ 20:29 Zahl der Infizierten in Deutschland steigt auf mehr als 15.000 +++.
19/03/2020

Coronavirus-Liveticker. +++ 20:29 Zahl der Infizierten in Deutschland steigt auf mehr als 15.000 +++.

Coronavirus-Liveticker

⚠️Eine Dämmung am 🏠 soll die Kälte draußen halten.🥶❄️Doch was müssen Dämmfirmen beachten, um Wärmebrücken und Schimmelbi...
16/10/2019

⚠️Eine Dämmung am 🏠 soll die Kälte draußen halten.🥶❄️

Doch was müssen Dämmfirmen beachten, um Wärmebrücken und Schimmelbildung zu vermeiden?🤷‍♂️

☝Schimmel vermeiden

Bei einer Dämmung müssen Fenster rundherum gedämmt werden.🏠 Dafür muss ein Teil des Mauerwerks entfernt werden.

☝️Wichtige Punkte bei einer Dämmung sind 🔥🌇

- Schallschutz
- Wärmeschutz
- Feuchtigkeitsschutz
- Brandschutz

☝️KfW-Förderung 💸

Es gibt auch Fördergelder für Energiesparmaßnahmen.💡 Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfährst Du hier ⬇️

https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/haus-waermedaemmung-der-fassade-wie-gut-beraten-firmen-auch-wegen-haus-daemmen-schimmel-schutz-100.html ☑️

Stimmt die Qualität und der Preis?

EU-Chefunterhändler sieht noch Chancen für einen Deal! Die Zeit wird knapp...⏳
15/10/2019

EU-Chefunterhändler sieht noch Chancen für einen Deal!
Die Zeit wird knapp...⏳

Michel Barnier, EU-Chefunterhändler, hält eine Einigung im Brexit-Streit bis Ende der Woche für möglich. Dem irischen Sender RTE zufolge wollen die Briten noch an diesem Dienstag neue Vorschläge unterbreiten.

Batterie im Elektroauto und Brennstoffzelle für Busse und Lkw — oder gerade umgekehrt?🤔🤔🤔
14/10/2019

Batterie im Elektroauto und Brennstoffzelle für Busse und Lkw — oder gerade umgekehrt?🤔🤔🤔

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Hofenfelsstraße 68
Zweibrücken
66482

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Montag 08:30 - 18:00
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