11/02/2026
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des BGG beschlossen, heute am 11. Februar 2026 und im sechsten, siebten oder welchem Anlauf?
Das ist ein wichtiger Schritt.
Aber: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein verabschiedetes Gesetz – und noch kein Inkrafttreten.
Aus meiner Praxis erlebe ich seit Juli 2024, was diese Übergangsphase bedeutet:
Assistenzhundeteams ohne Prüfverfahren,
Menschen ohne staatliche Anerkennung,
Ausbildungsstätten ohne verlässlichen Rahmen.
Nun soll die Übergangsfrist bis zum 30. November 2026 verlängert werden, mit einer Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2026.
Das klingt zunächst entlastend.
Doch je später das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, desto enger wird dieses Zeitfenster für genau jene Teams, die seit Monaten im Unklaren hängen.
Fristen allein schaffen noch keine Rechtssicherheit.
Entscheidend ist eine schnelle, realistische und praktikable Umsetzung.
Für die betroffenen Teams zählt am Ende nicht der Beschluss – sondern die tatsächliche Handlungsfähigkeit.