03/02/2026
🔴❓ WUSSTEN SIE SCHON❓🔴
Nicht jeder Beschluss in einer Eigentümergemeinschaft erfordert die gleiche Mehrheit.
🔹 Einfache Mehrheit
✅ Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Tausendstel stimmen für den Punkt.
💡 Beispiele: Genehmigung der Buchhaltung & des provisorischen Budgets, Entlastung von Verwaltung & Verwaltungsrat, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, …
🔹 Absolute Mehrheit
✅ Mehr als die Hälfte aller Tausendstel, ob anwesend oder vertreten, stimmen für den Punkt (> 500 / 1.000).
💡 Beispiele: Wahl der Verwaltung und des Verwaltungsrates, energetische Sanierungen wie Solar- oder Photovoltaikanlagen, Reparaturarbeiten mit Verbesserungen, …
🔹 Doppelte Mehrheit
✅ Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
• ≥ 3/4 der Tausendstel stimmt für den Punkt (> 750 / 1.000)
• > 50 % der Eigentümer, ob anwesend oder vertreten, stimmen für den Punkt.
💡 Beispiele: Vermietung von Gemeinschaftsräumen, Erteilung eines Nutzungsrechts, Verbesserungsarbeiten ohne Notwendigkeit, …
🔹 Einstimmigkeit
✅ Alle Eigentümer müssen dem Punkt zustimmen (1.000 / 1.000)
💡 Beispiele: Änderung der Kostenaufteilung, Änderung der Nutzung der privaten Einheiten, …
❌ Es gibt keine Arbeiten, die einstimmig beschlossen werden müssen.
Sehr dringende oder sicherheitsrelevante Arbeiten benötigen keinen Beschluss und unterliegen keiner Mehrheit. Sie werden von der Verwaltung direkt in Auftrag gegeben – z. B. Reparatur der Heizung oder des Aufzugs am Wochenende 🔧🔥
💰 Merke: Nur die Art der Arbeiten entscheidet über die erforderliche Mehrheit – der Betrag spielt keine Rolle!