28/10/2026
Wusstest du? Rechnest du die Heizkosten nicht nach Verbrauch ab, darf dein Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen.
Die Heizkostenabrechnung gehört zu den häufigsten Streitpunkten im Mietverhältnis. Das solltest du kennen:
🔥 Pflicht: 50–70 % der Kosten nach Verbrauch, der Rest meist nach Wohnfläche
✂️ Kürzungsrechte (§ 12 HKV): 15 % bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung, 3 % ohne fernablesbare Zähler, 3 % ohne monatliche Verbrauchsinfos. Der Mieter muss die Kürzung selbst erklären.
📅 Fristen: 12 Monate für deine Abrechnung, 12 Monate für Einwände des Mieters. Einwände müssen konkret begründet sein.
⚠️ Bis 31.12.2026 müssen Zähler fernablesbar sein (Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit).
Und wenn dein Mieter Einspruch einlegt? Im Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du richtig reagierst. 👇 Link im Kommentar