12/03/2026
𝘿𝙚𝙧 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙖𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝘽𝙚𝙧𝙖𝙩𝙚𝙧 𝙖𝙡𝙨 𝙇𝙤𝙩𝙨𝙚 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙨 𝘾𝙤𝙣𝙩𝙖𝙞𝙣𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙞𝙛𝙛𝙨...
Heute schlüpfen unsere Kollegen, 𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗡𝗮𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 und 𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲, in ungewohnt gewordene Rollen: Sie sitzen als Teilnehmer einer Tagung entspannt im Auditorium und stehen nicht wie sonst als Referenten gutgelaunt auf der Bühne. Die vom 𝘃𝗵𝘄 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯𝗮𝗻𝗱 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 veranstalteten 21. 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗲𝗯ü𝗵𝗿𝗲𝗻𝘁𝗮𝗴𝗲 zogen sie für zwei Tage nach Weimar und sie freuen sich auf die bevorstehenden Referate von 𝗩𝗥𝗶𝗶𝗻𝗢𝗩𝗚 𝗕𝗮𝗿𝗯𝗮𝗿𝗮 𝘃𝗼𝗻 𝗦𝗮𝗹𝗱𝗲𝗿𝗻, 𝗥𝗔 𝗕𝗲𝗿𝗻𝗱 𝗦𝗰𝗵𝗶𝗰𝗸𝗲𝗿 und 𝗗𝗶𝗽𝗹.-𝗞𝗳𝗺. 𝗢𝗹𝗶𝘃𝗲𝗿 𝗛𝗼𝗹𝘁𝗸𝗮𝗺𝗽 zu verschiedenen kommunalabgabenrechtlichen Themen und den anschließenden juristischen Erfahrungsaustausch, insbesondere mit 𝗥𝗶𝗶𝗻𝗩𝗚 𝗧𝗵𝗲𝗮 𝗣𝗲𝘁𝗲𝗿𝗺𝗮𝗻𝗻 als Mitglied der für das Kommunalabgabenrecht zuständigen 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gera und als vielzitierte und erfahrungsgemäß streitbare ThürKAG-Kommentatorin.
In den 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀-𝗢𝘃𝗲𝗿𝘃𝗶𝗲𝘄 für das Jahr 2025 schaffte es auch ein beitragsrechtliches Klageverfahren, in dem NFP Rechtsanwälte den kommunalen Einrichtungsträger (Abwasserzweckverband) vertraten. Die fast 10-jährige Verfahrenshistorie, angefangen vom Bescheid bis zur Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung, zeigt eindringlich, mit welchem Weitblick der kommunalabgabenrechtliche Berater die Beitrags- und Gebührenerhebung begleiten muss: Vergleichbar den Ruder- und Maschinenkommandos auf der Brücke eines Containerschiffs werden die Auswirkungen rechtlicher Empfehlungen zur Erstellung der Abgabenkalkulation, zum Satzungserlass oder zur Bescheidtechnik erst nach vielen "Schiffslängen" oder eben Jahren sichtbar. Eine Beratung auf tagesaktuellem Stand von Rechtsprechung und Schrifttum reicht nicht aus, um für Jahre sicher im kommunalabgabenrechtlichen "Fahrwasser" zu bleiben. Es bedarf einer vorausschauenden Analyse sich abzeichnender forensischer Entwicklungen und rechtswissenschaftlicher Tendenzen, um nicht am Ende "Schiffbruch" zu erleiden. Veranstaltungen, wie die jährlich stattfindenden Beitrags- und Gebührentage, schärfen den Blick, sich durchsetzenden Trends frühzeitig zu erkennen. Wenn dann die Kalkulation, die Satzung und der Bescheid am Ende in erster und ggf. auch zweiter Instanz hält, hat sich der kommunalabgabenrechtliche Lotse den "Manöverschluck" redlich verdient.