24/09/2026
Mit einer Betreuungsvollmacht kann festgelegt werden, wer bei Bedarf die Betreuung der
Person übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen ist. Allerdings muss zunächst das
Betreuungsgericht darüber entscheiden, wer die Betreuung übernimmt.
Sind Sie letztendlich im Besitz einer Betreuungsvollmacht, ist die Veräußerung einer
Immobilie damit möglich.
Das sollten Sie dabei beachten:
✅ Planen Sie viel Zeit ein. Der Kontakt zum Betreuungsgericht bis hin zur Erteilung der
Genehmigung nimmt 4-8 Wochen in Anspruch.
✅ Zusätzlich sollten Sie weitere 2 Wochen einplanen. Denn innerhalb der ersten 2 Wochen
ist ein Widerspruch des Entschlusses möglich. Somit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren
Seite.
✅ Ist die Genehmigung schließlich sicher, können Sie die Immobilie zum Verkauf anbieten.
▶️ Dabei darf der im Wertgutachten festgesetzte Wert nicht unterschritten werden.
Der Verkauf kann auch in Kooperation mit einem Makler stattfinden. Sollten Sie
Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Seite.