28/10/2026
Ihr Haus ist älter, als das Finanzamt rechnet?
Wer eine Immobilie vermietet, schreibt das Gebäude in der Regel pauschal ab: 50 Jahre Nutzungsdauer, 2,0 % pro Jahr. Ob Dach, Heizung und Leitungen noch gut sind oder bald fällig werden, spielt dabei keine Rolle.
Das Gesetz erlaubt aber den Nachweis, dass Ihr Gebäude tatsächlich kürzer nutzbar ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Ein Beispiel: Werden 25 statt 50 Jahre nachgewiesen, verdoppelt sich die jährliche Abschreibung von 2,0 % auf 4,0 %.
Worauf es ankommt:
✔ Ein Ortstermin – der Zustand wird vor Ort beurteilt, nicht aus der Akte.
✔ Ein zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
✔ Eine ehrliche Prüfung vorab: Bei umfassend modernisierten Häusern lohnt es sich oft nicht – das sagen wir Ihnen dann auch.
Besonders interessant ist das Thema für vermietete Wohnungen und Häuser der Baujahre ca. 1950 bis 1995, die nicht kernsaniert wurden. Die steuerliche Seite besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
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